Hoş geldiniz!

Wer sich über län­ge­re Zeit in der Tür­kei auf­hal­ten möch­te, muss gut rech­nen kön­nen. Visum­frei sind ledig­lich Kurz­auf­ent­hal­te, also alle Auf­ent­hal­te »bis zu 90 Tagen je Zeit­raum von 180 Tagen, wobei der Zeit­raum von 180 Tagen, der jedem Tag des Auf­ent­halts vor­an­geht, berück­sich­tigt wird«.

Mer­sin İl Göç İdar­esi Müdür­lüğü, Cami Şerif Mah., Akde­niz, 22.04.2026

Wer die­se Regel ver­stan­den hat, aber kei­ne Excel-Tabel­le dafür anle­gen möch­te, der benö­tigt eine Auf­ent­halts­er­laub­nis für die Tür­kei. Die­se kann bei der Pro­vinz­di­rek­ti­on für Migra­ti­on bean­tragt wer­den – eigent­lich; in der Rea­li­tät ist sie aber an eine Viel­zahl nicht leicht zu erfül­len­der Bedin­gun­gen und vor allem an büro­kra­ti­sche Hür­den geknüpft:

Vie­le Doku­men­te müs­sen zunächst (aus dem Her­kunfts­land) bei­gebracht, über­setzt und beglau­bigt wer­den. Dann braucht der Antrag­stel­ler eine Woh­nungs­be­schei­ni­gung, einen Beleg über aus­rei­chen­de finan­zi­el­le Mit­tel und einen Nach­weis über eine in der Tür­kei gel­ten­de Kran­ken­ver­si­che­rung für der Gesamt­dau­er sei­nes Auf­ent­halts – aller­dings nicht, wenn er älter ist als 65 Jah­re (?). Schließ­lich muss vor dem Ter­min bei der Behör­de die Gebühr für den Antrag ent­rich­tet wer­den. Dafür muss man zunächst eine Steu­er­num­mer bei der zustän­di­gen Finanz­di­rek­ti­on bean­tra­gen. Die­se erwar­tet vor­ab aber eine Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung über vor­an­ge­gan­ge­ne Ein- und Aus­rei­sen des Aus­län­ders, die die­ser erst ein­mal bei der Gene­ral­di­rek­ti­on der Grenz­po­li­zei besor­gen muss. Usw. usf.

Wenn man dann alles hat und auch das, von dem man noch nicht weiß, dass man es brau­chen wird, geht das Wei­te­re aber ganz schnell. Die Ein­wan­de­rungs­be­hör­de prüft die ein­ge­reich­ten Doku­men­te bei einem per­sön­li­chen Ter­min und im Erfolgs­fall kommt weni­ge Stun­den spä­ter eine Nach­richt über die Bewil­li­gung per Whats­App aufs Han­dy.

»Per Whats­App aufs Han­dy« – irgend­wo in der deut­schen Ver­wal­tung fängt bei die­sem Satz ein Fax­ge­rät an zu bren­nen...